Die ÖNorm B 3691 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen in der Ausgabe vom 1. 12. 2012 sagt über das Gefälle Folgendes aus: „Unter dem Begriff Regelgefälle ist die Neigung einer Dachfläche in Falllinie zu verstehen und muss mindestens 2 % aufweisen. Die Erhöhung des Regelgefälles gegenüber den vor 1. 12. 2012 gültigen Normenwerken beträgt somit 0,2 %." Dies betrifft grundsätzlich massive Bauteile, wo es zu keiner weiteren Formänderung im Untergrund kommt. Achtung: Unter Formänderung ist beispielsweise auch die Durchbiegung des Untergrundes unter nutzungsbedingter Belastung zu verstehen.